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Organspende
Die Organspende und alles was damit im Zusammenhang steht, ist in der Bundesrepublik Deutschland seit 1997 in einem Transplantationsgesetz (TPG) geregelt.
Demnach kann eine Organentnahme bei potentiellen Organspendern nur dann erfolgen, wenn diese sich zu Lebzeiten eindeutig dafür ausgesprochen haben und/oder wenn direkte Angehörige einer Organentnahme zustimmen.
Der Zeitpunkt für eine mögliche Organentnahme ist erst dann eingetreten, wenn zweifelsfrei der unumkehrbare Hirntod festgestellt wurde. Dies muss durch zwei, von dem Transplantationszentren unabhängige Ärzte (Neurologen) erfolgen und unterliegt eindeutigen, klar festgelegten Kriterien. Die Bundesärztekammer erstellt Richtlinien zur Feststellung des Hirntodes, die Verfahren und Ablauf genau festlegen und die dem aktuellem Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft entsprechen (TPG § 16 Absatz 1).
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